Es mag auf den ersten Blick unsozial klingen, wenn ich mich gegen eine ALG1-Verlängerung ausspreche. Dem ist aber nicht so. Ganz im Gegenteil denke ich, dass das Hauptproblem in der Interpretation der von vielen liebgewonnenen Floskel “soziale Gerechtigkeit” liegt.
Soziale Gerechtigkeit ist in meinen Augen nicht dadurch gekennzeichnet, dass der Staat grundsätzlich und immer seine Einwohner finanziell versorgt. Vielmehr ist es in meinen Augen Aufgabe des Staates, für alle seine Einwohner die Rahmenbedingungen für die selbständige finanzielle Absicherung zu setzen. Inwiefern diese Grundvoraussetzung derzeit gegeben ist, steht auf einem anderen Blatt. Im Zusammenhang mit der Fragestellung, ob die ALG1-Verlängerung sozial gerechtfertigt ist, spielt dies erst mal nur eine untergeordnete Rolle.
Die ALG 1-Verlängerung hört sich natürlich gut an. Ältere Arbeitnehmer sollen in Zukunft länger in den Genuss der ALG1-Zahlungen kommen. Immerhin haben sie auch schon länger als jüngere Arbeitnehmer eingezahlt. Da ist es auf den ersten Blick doch nur (sozial) gerecht, ihnen diese Zahlungen zu gewähren.
Diese Sichtweise hat durchaus eine gewisse Richtigkeit, nur leidet sie entschieden unter ihrem kurzsichtigen Horizont.
Um nicht beim Urschleim anzufangen, sei nur noch mal kurz darauf hingewiesen, dass es Rot-Grün war, die damals die Kürzung der ALG1-Zahlungen abgesegnet hat. Und selbst gestandene Liberale und Konservative mussten in der jüngeren Vergangenheit zugeben, dass diese kleine Entscheidung der sozialen Parteien SPD und Grüne im großen Rahmen der Agenda 2010 in den letzten Jahren positive Auswirkungen auf die Arbeitsmarktsituation der älteren Arbeitnehmer offenbart hat.
Eine längere Bezugszeit führe dazu, „dass Menschen potenziell später in Beschäftigung kommen“, sagte BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker. Die 2003 verkürzte Bezugszeit von einst 32 Monaten Arbeitslosengeld I habe einen positiven Effekt gehabt, sagte Becker. „Die Anzreizmechanismen, dass Menschen früher beginnen, sich um Beschäftigung zu kümmern, haben gewirkt.“ Der Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um fast 600 000 Stellen binnen Jahresfrist komme zu zwei Dritteln den Älteren zugute. (Quelle)
Ist es sozial ungerecht, wenn ältere Arbeitnehmer wieder in Arbeit kommen? Ist es nicht genau das, was wir wollen. Arbeit für diejenigen, die Lust haben aufs Arbeiten, die darauf Lust haben, über dem Niveau der Sozialhilfe zu leben?
Selbstverständlich bereitet das Bild des seit 30 Jahren einzahlenden Arbeitnehmers, der mit der plötzlichen Arbeitslosigkeit nur noch 1 Jahr ALG1 bekommt, unbehagen. Sollte er nach einem Jahr keine Arbeit gefunden haben, rutscht er auf das gleiche Niveau ab, wie eine Person, die eh und je nie gearbeitet und damit nie eingezahlt hat. Das ist in der Tat nicht gerecht!
ABER:
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten, dass die langen ALG-Zahlungen, wie sie vor 2003 üblich waren, schamlos vom ach so gescholtenen Bürger, teils sogar in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitgebern, ausgenutzt worden sind.
Einerseits seien noch mal die Anreizwirkungen erwähnt: Ich lasse mir einfach mehr Zeit mit der Arbeitssuche. Und ist es sozial gerecht, dass der einzahlende Arbeitnehmer, diese Faulheit finanziert?
Andererseits sei darauf hingewiesen, dass ältere Arbeitnehmer regelmäßig ihre Frühverrentung mit den ALG1-Zahlungen finanziert haben. Ein Arbeitnehmer, der sich (unter den üblichen Abzügen) mit der Rente ab 60 Jahren zufrieden gab, konnte ohne große finanzielle Verluste mit 57,5 Jahren in Rente gehen. Die fehlenden 32 Monate wurden durch die ALG1-Zahlungen gedeckt. Ist es sozial gerecht, wenn der einzahlende Arbeitnehmer mit Familie diese Frühverrentung finanziert? Ist es gerecht, wenn der Arbeitgeber deshalb keine Skrupel hat, seine älteren Arbeitnehmer früher zu entlassen, da diesem dadurch kaum Nachteile entstehen?
Kann vor diesem Hintergrund der Rückschritt zu ähnlichen Verhältnissen, wie vor dem Jahr 2003, als sozial gerecht eingestuft werden? Die Lasten dieser Entscheidung trägt einzig und allein der steuerpflichtige Arbeitnehmer, der das schamlose Verhalten der älteren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlt.
In der bisherigen Betrachtung wurden weiterreichende Probleme mit der ALG-Verlängerung noch außer Acht gelassen. Erst im nächsten Beitrag werde ich der Übersichtlichkeit halber noch ein paar Worte zur finanziellen Auswirkung auf den Staatshaushalt und die damit verbundenen Einschränkungen der Möglichkeiten zur Finanzierung von Arbeit (nicht Arbeitslosigkeit!) schreiben.
Kommentare dann bitte erst unter dem nächsten Artikel!