ALG I Verlängerung ist durch III

Gesellschaft, Politik, Wirtschaft | 15. November 2007

Es scheint im Allgemeinen, so verschieden die Meinungen auch sein mögen, doch konsensfähig zu sein, dass wir uns eine geringere Arbeitslosigkeit wünschen.

Im vorherigen Beitrag erläuterte ich, warum die ALG1-Verlängerung nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun hat. In diesem Beitrag sei darauf eingegangen, dass eine alternative Verwendung der verlängerten ALG1-Zahlungen in der Lage wäre, mehr Arbeit zu ermöglichen anstatt Arbeitslosigkeit zu finanzieren.

Das Anspruchsverhalten vieler Bürger gegenüber ihrem Staat lässt sich oft auf folgende Forderung reduzieren: Lieber Staat, verringere bitte die Steuerlast und erhöhe gleichzeitig die Sozialleistungen, Transfers und finanziellen Hilfen in Notsituationen. Es braucht nicht viel theoretisches Verständnis für die Institution Sozialstaat, um zu erkennen, dass mit der Erhöhung der Sozialleistungen eine Erhöhung der Steuerlast einher gehen muss. Mit anderen Worten, der Widerspruch der oben genannten Forderung ist eklatant.

Wird also die Sozialleistung des Arbeitslosengeldes 1 erhöht, muss diese irgendwie finanziert werden.
In letzter Zeit ist von erhöhten Steuereinnahmen die Rede, ja für das Jahr 2007 zeichnet sich sogar erstmals ein ausgeglichener Staatshaushalt ab (Quelle). Das bedeutet aber nichts anderes, als dass in diesem Jahr keine neue Schulden gemacht werden. An dem gewaltigen Schuldenberg von 1.500.000.000.000 EUR ändert das allerdings gar nichts!
Angesichts der positiven Entwicklung der Staatsfinanzen, scheint für Manche die Finanzierung des verlängerten ALG 1 in trockenen Tüchern zu sein. Kaum hat der Staat mehr Geld eine geringere Neuverschuldung, hauen wir es raus, um Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Tolle Idee Herr Beck und Konsorten!

Was aber viel besser und sozial gerechter (!) wäre:

Wir finanzieren anstatt Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtige Arbeit!

Die derzeit geplante Beitragssenkung der Arbeitslosenversicherung von 4,2 auf 3,3 v.H. ab Januar 2008 (Quelle) ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ohne auf steuertheoretische Details einzugehen, wird damit sowohl das Arbeitsangebot als auch die Arbeitsnachfrage positiv beeinflusst, oder wie Finanzwissenschaftler sagen würden, weniger verzerrt, mithin, es werden im Idealfall zusätzliche Arbeitsstellen geschaffen.

Zusammenfassend gesagt, wäre es also langfristig wesentlich sinnvoller, die Mittel, die jetzt in die Verlängerung der ALG1-Zahlungen gesteckt werden, für eine weitere Verringerung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages zu verwenden. Wenn nicht die Verringerung der Arbeitslosenrate sozial gerecht ist, was dann?

Diese Zusammenhänge sind natürlich nichts Neues. Stimmen fängt man allerdings nur mit Geschenken. Damit haben sich die Parteien seit den siebziger Jahren von Wahl zur Wahl gehangelt. In jüngerer Vergangenheit, so zumindest mein Eindruck, fingen viele Bürger an zu akzeptieren, dass der lange zu beobachtende wohlige allumsorgende Sozialstaat weder finanzierbar noch besonders hilfreich bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist. Die SPD dagegen rennt mit ihrem Vorstoß, dem sicherlich noch weitere vor der Wahl folgen werden, in frisch verheilte Wunden. Bleibt nur zu hoffen, dass möglichst viele Bürger die SPD bei der nächsten Wahl für diesen Schmerz abstrafen!

ALG I Verlängerung ist durch II

Gesellschaft, Politik, Wirtschaft | 14. November 2007

Es mag auf den ersten Blick unsozial klingen, wenn ich mich gegen eine ALG1-Verlängerung ausspreche. Dem ist aber nicht so. Ganz im Gegenteil denke ich, dass das Hauptproblem in der Interpretation der von vielen liebgewonnenen Floskel “soziale Gerechtigkeit” liegt.

Soziale Gerechtigkeit ist in meinen Augen nicht dadurch gekennzeichnet, dass der Staat grundsätzlich und immer seine Einwohner finanziell versorgt. Vielmehr ist es in meinen Augen Aufgabe des Staates, für alle seine Einwohner die Rahmenbedingungen für die selbständige finanzielle Absicherung zu setzen. Inwiefern diese Grundvoraussetzung derzeit gegeben ist, steht auf einem anderen Blatt. Im Zusammenhang mit der Fragestellung, ob die ALG1-Verlängerung sozial gerechtfertigt ist, spielt dies erst mal nur eine untergeordnete Rolle.

Die ALG 1-Verlängerung hört sich natürlich gut an. Ältere Arbeitnehmer sollen in Zukunft länger in den Genuss der ALG1-Zahlungen kommen. Immerhin haben sie auch schon länger als jüngere Arbeitnehmer eingezahlt. Da ist es auf den ersten Blick doch nur (sozial) gerecht, ihnen diese Zahlungen zu gewähren.

Diese Sichtweise hat durchaus eine gewisse Richtigkeit, nur leidet sie entschieden unter ihrem kurzsichtigen Horizont.

Um nicht beim Urschleim anzufangen, sei nur noch mal kurz darauf hingewiesen, dass es Rot-Grün war, die damals die Kürzung der ALG1-Zahlungen abgesegnet hat. Und selbst gestandene Liberale und Konservative mussten in der jüngeren Vergangenheit zugeben, dass diese kleine Entscheidung der sozialen Parteien SPD und Grüne im großen Rahmen der Agenda 2010 in den letzten Jahren positive Auswirkungen auf die Arbeitsmarktsituation der älteren Arbeitnehmer offenbart hat.

Eine längere Bezugszeit führe dazu, „dass Menschen potenziell später in Beschäftigung kommen“, sagte BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker. Die 2003 verkürzte Bezugszeit von einst 32 Monaten Arbeitslosengeld I habe einen positiven Effekt gehabt, sagte Becker. „Die Anzreizmechanismen, dass Menschen früher beginnen, sich um Beschäftigung zu kümmern, haben gewirkt.“ Der Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um fast 600 000 Stellen binnen Jahresfrist komme zu zwei Dritteln den Älteren zugute. (Quelle)

Ist es sozial ungerecht, wenn ältere Arbeitnehmer wieder in Arbeit kommen? Ist es nicht genau das, was wir wollen. Arbeit für diejenigen, die Lust haben aufs Arbeiten, die darauf Lust haben, über dem Niveau der Sozialhilfe zu leben?

Selbstverständlich bereitet das Bild des seit 30 Jahren einzahlenden Arbeitnehmers, der mit der plötzlichen Arbeitslosigkeit nur noch 1 Jahr ALG1 bekommt, unbehagen. Sollte er nach einem Jahr keine Arbeit gefunden haben, rutscht er auf das gleiche Niveau ab, wie eine Person, die eh und je nie gearbeitet und damit nie eingezahlt hat. Das ist in der Tat nicht gerecht!

ABER:
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten, dass die langen ALG-Zahlungen, wie sie vor 2003 üblich waren, schamlos vom ach so gescholtenen Bürger, teils sogar in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitgebern, ausgenutzt worden sind.
Einerseits seien noch mal die Anreizwirkungen erwähnt: Ich lasse mir einfach mehr Zeit mit der Arbeitssuche. Und ist es sozial gerecht, dass der einzahlende Arbeitnehmer, diese Faulheit finanziert?
Andererseits sei darauf hingewiesen, dass ältere Arbeitnehmer regelmäßig ihre Frühverrentung mit den ALG1-Zahlungen finanziert haben. Ein Arbeitnehmer, der sich (unter den üblichen Abzügen) mit der Rente ab 60 Jahren zufrieden gab, konnte ohne große finanzielle Verluste mit 57,5 Jahren in Rente gehen. Die fehlenden 32 Monate wurden durch die ALG1-Zahlungen gedeckt. Ist es sozial gerecht, wenn der einzahlende Arbeitnehmer mit Familie diese Frühverrentung finanziert? Ist es gerecht, wenn der Arbeitgeber deshalb keine Skrupel hat, seine älteren Arbeitnehmer früher zu entlassen, da diesem dadurch kaum Nachteile entstehen?

Kann vor diesem Hintergrund der Rückschritt zu ähnlichen Verhältnissen, wie vor dem Jahr 2003, als sozial gerecht eingestuft werden? Die Lasten dieser Entscheidung trägt einzig und allein der steuerpflichtige Arbeitnehmer, der das schamlose Verhalten der älteren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlt.

In der bisherigen Betrachtung wurden weiterreichende Probleme mit der ALG-Verlängerung noch außer Acht gelassen. Erst im nächsten Beitrag werde ich der Übersichtlichkeit halber noch ein paar Worte zur finanziellen Auswirkung auf den Staatshaushalt und die damit verbundenen Einschränkungen der Möglichkeiten zur Finanzierung von Arbeit (nicht Arbeitslosigkeit!) schreiben.

Kommentare dann bitte erst unter dem nächsten Artikel!

ALG I Verlängerung ist durch

Gesellschaft, Politik, Wirtschaft | 13. November 2007

Na super, Müntes Abgang lenkt “wunderbar” vom Drama des Tages ab, das uns in Zukunft wohl Jahre des sozialen Fortschritts kosten wird.

Und demnächst gibt es dann den Mindestlohn für das Post-Monopol, oder wie?

9. November

Gesellschaft, Leben, Privates | 9. November 2007

Am 9. November 1989 war ich 9 Jahre alt. Erinnerungen an diesen speziellen Tag habe ich keine mehr. Und wenn doch, ist das Meiste wohl nur Einbildung.

Aber ich habe sehr wohl noch Erinnerungen an die Tage vor und nach dem Mauerfall. Frau Winkler, meine damalige Klassenlehrerin, meinte zum Beispiel zu mir, dass sie meine Eltern auf der Montagsdemonstration (in Rostock!) gesehen hätte. Warum sie mir das allerdings zuflüsterte weiß ich nicht mehr.

Ebenso weiß ich noch, wie mich mein Vater noch weit vor dem Mauerfall mehr oder weniger scherzhaft (?) fragte, ob wir nicht auch abhauen wollten. Sind wir dann aber nicht.

Irgendwann nach dem 9. November sind wir dafür das erste Mal in den Westen gefahren. Aber nicht mit einem Trabbi, sondern in einem weißem Wartburg. Nach drei Stunden Stau vor der Grenze war mein Papa echt kurz davor wieder umzudrehen. Aber die versammelte Familie hat sich durchgesetzt. Ich wollte schließlich meine erste Coca Cola trinken. Lübeck war voller Ossis, also sind wir weiter nach Bad Segeberg gefahren. In einem Supermarkt, wir sagten damals noch Kaufhalle, bekam ich dann mein erstes Produkt der Coca-Cola Company. Das war dann allerdings keine Coke, sondern eine Fanta. Und dann nicht mal eine Fanta Orange, sondern irgendeine Fanta mit Zitronengeschmack *pah*

Heute darf ich so viel Cola trinken, wie ich will. Nicht dass ich das für die größte Errungenschaft des Mauerfalls halte. Aber schön ist es trotzdem!

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